Frühpensionierung
Als man die demographische Entwicklung noch nicht so intensiv interpretierte, wurden Frühpensionierungen bereits ab dem 60. Altersjahr angestrebt. Arbeitgeber nutzten die Gelegenheit, via (Zwangs-) Pensionierung, ältere, vermeintlich weniger leistungsfähige Mitarbeitende dem Sozialstaat (soziale Sicherung) abzutreten, um mit "jüngeren, unverbrauchten" Leuten ans Werk gehen zu können. Dabei ging es doch oft um etwas ganz anderes: junge Mitarbeitende sind weniger lohnintensiv und die Sozialbeiträge, namentlich für die Pensionskasse sind wesentlich tiefer. Also hat man versucht, die Lohnkosten zu minimieren (wenn auch nur vorübergehend). Der Bund und seine Monopolbetriebe, aber auch andere Betriebe entwickelten mit den Pensionskassen zusammen für die Betroffenen interessante und auch grosszügige Angebote. Letztlich aber musste der Steuerzahler die Ausfinanzierung etlicher staatlicher Pensionskassen tragen.
... Den Schuldenberg verursacht haben jedoch auch Altlasten tief aus dem letzten Jahrhundert. Diese kamen mit der Verselbständigung der Pensionskassen des Bundes und seiner Betreiber (z.B. Post) zum Vorschein. Für die Ausfinanzierung dieser Pensionskassen musste der Bund bisher über 30 Milliarden Franken nachschiessen. Weitere Milliarden werden noch folgen. ...
Je länger, desto mehr sind die Versicherten einem Beitragsprimat unterworfen. Im Gegensatz zum bisher oft angewandten Leistungsprimat, wird die Rente nur noch durch die Sparbeiträge finanziert. Mittels dem Umwandlungssatz wird aus dem angesparten Kapital die Rente bestimmt. Wer früher in Rente geht, muss zeitlebens mit einer Rentenkürzung rechnen.
Speziell zu beachten sind:
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Der Umwandlungssatz von gegenwärtig 7,1 % für Männer und 7,15% für Frauen, soll bis 2014 für alle auf 6,8% sinken. Der Bundesrat will den Umwandlungssatz noch schneller und und stärker senken und zwar auf 6,4% bis 2011. Der Entscheid über diesen Vorschlag fällt das Parlament in einigen Monaten.
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Die Höhe der jährliche Rentenkürzung; Beispiel Ascom
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Soll das Pensionskassenkapital in Rentenform oder in Kapitalform bezogen werden?
Die Argumente Die Vorzüge von Rente und von Kapitalbezug
Für die Rente spricht
Garantierte Rentenzahlung während des restlichen Lebens
Eventueller Teuerungsausgleich (je nach Reglement und Finanzkraft der Pensionskasse)
Im Todesfall Witwen-/Witwerrente für den hinterbliebenen Ehegatten von 60 Prozent der Altersrente
Keine Vermögenssteuern auf dem Alterskapital
Hohe Sicherheit (die Rente ist durch den Eidgenössischen Sicherheitsfonds abgesichert)
Versicherte mit jüngeren Ehepartnern (Witwen-/Witwerrente)
Keine Erfahrung im Umgang mit Geldanlagen
Für den Kapitalbezug spricht
Weitgehender Kapitalerhalt möglich und somit Vererbung des Kapitals an die Hinterbliebenen
Hohe Flexibilität (zum Beispiel Rückzahlung Hypothek)
Höhere Rendite möglich
Sicherheit abhängig von der Anlagestrategie
Unverheiratete respektive Versicherte mit viel älterem Ehepartner
Erfahrung im Umgang mit Geldanlagen
(Quelle: BILANZ, Okt. 2004, Martin Wechsler)
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Gibt es eine Überbrückungsrente bis zur AHV? Wie wird diese finanziert?
- Kürzung der Überbrückungsrente AHV?
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Wie gross ist die voraussichtliche AHV-Rente?
- Im Hinblick auf vorgesehene AHV-Revisionen soll eine Reserve vorgesehen werden. Es könnte sein, dass Leistungen gekürzt oder die Teuerung nicht oder nicht voll ausgeglichen wird.
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Kann man die Steuern optimieren?
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Kann ich mir die geplante Frühpensionierung überhaupt leisten?



Kommentare
Eine Formel für den Umwandlungsatz statt Rentenklau
Besten Dank.