07. Januar 2008
Obligatorische Unfallversicherung ab 01. 01. 08
Obligatorische Unfallversicherung ab 01. 01. 08 angepasst!
Der Bundesrat hat beschlossen, den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung von Fr. 106'800.- ( monatlich Fr. 8'900.-) auf Fr. 126'000.- (monatlich Fr. 10'500.-) zu erhöhen. Dieser Höchstbetrag gilt auch bei der Berechnung der Beiträge und Leistungen Arbeitslosenversicherung sowie bei den Taggeldern der Invalidenversicherung.



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