Besonders für Ausländische Arbeitnehmende von Interesse (Änderungen vorbehalten). Weitere Informationen finden Sie unter "Umzug in die Schweiz" im Menu des Blogs

Arbeitsbedingungen: Massgebend sind die Anstellungsbedingungen des Betriebes und das Schweizerische Obligationenrecht (OR), das Arbeitsgesetz oder die Bestimmungen des öffentlichen Rechts, je nachdem, was zutrifft.
Probezeit: meistens 3 Monate (gesetzliches Maximum im Privatrecht), gelegentlich im ersten Jahr 1 Monat, ausnahmsweise 4Mt.
Kündigungsfrist: meist 3 Monate, während der Probezeit innert 7 Tagen, auch 1-2 Monate
Arbeitszeit: in der Regel 42 Std. pro Woche, meistens ca. eine Stunde Pause am Mittag und zwei kurze Pausen während des Arbeitstages. Pflegeberufe haben spezielle Arbeitszeiten (geteilte Dienste; früh, spät)
Überstunden: normalerweise werden diese 1:1 kompensiert.
Nachtdienst: wird in vielen Fällen mit einer Zulage (Geld und, oder Zeit) vergütet.
Sonntagsdienst: üblich wird eine Zulage ausgerichtet, eventuell auch Samstagszulage.
Ferien: meistens 20 Arbeitstage/Jahr (gesetzlicher Anspruch nach OR), gelegentlich bis 25 Tage
Salär / Lohn: abhängig von Beruf, Funktion, Zusatzausbildung, Erfahrung und Leistung. Die meisten betriebe haben ein Lohnreglement. Der Arbeitgeber legt das Salär oft zusammen mit dem Mitarbeiter fest. Periodische Leistungsbeurteilung und Mitarbeitergespräch sind heute verbreitet. Im Gesundheitswesen wird das Salär wird bei vergleichbarer Ausbildung wie bei den schweizerischen Arbeitnehmenden festgelegt. Oft wird dies von der Anerkennung der Ausbildung (Registratur beim Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) abhängig gemacht (siehe auch Lohnrichtlinien oder Besoldungsreglement des Betriebes). Übliche Minimallöhne für Stagiaires (nichtmonetäre Leistungen können berücksichtigt werden): ca. Fr. 4500.- / 4800.- / Mt x 13, z.T. leistungsorientierte Anpassung nach 4-5 Monaten (ca. Fr. 100.- bis 150.- /Mt). Auszahlung des Salärs erfolgt meistens bargeldlos am 25. des Monats auf das Privatkonto der Bank.
Lohnabzüge:
AHV 5.05% Alters und Hinterbliebenenversicherung,
ALV 1.00% Arbeitslosenversicherung
PK ca. 7.50% Berufliche Vorsorge
NBU ca. 1.50% Nichberufsunfallversicherung
QS ca. 9.00% Quellensteuer, lohnabhängig, variiert von Kanton zu Kanton
Total ca. 24.05%* Zusätzlich eventuell Krankentaggeldversicherung

Beim endgültigen Verlassen der Schweiz werden die PK-Beträge samt den Arbeitgeberbeiträgen ausbezahlt. Die AHV- Beiträge werden nach dem Verlassen der Schweiz ausbezahlt, wenn kein Sozialversicherungsabkommen besteht (z.B. RO, BG), besteht ein Sozial-Versicherungsabkommen(EU/EFTA), werden die AHV-Beiträge nicht ausbezahlt, dafür gutgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt im Pensionsalter. Siehe auch: Zürich Versicherung: ...Länderinformationen...

Versicherungen (Offerten einholen und vergleichen!):
Krankenkasse (Kosten für ambulante Behandlung) ist obligatorisch und Sache der Mitarbeitenden.
Empfehlung: gesetzliches Minimum, allgemeine Abteilung, ohne Unfallversicherung, wenn möglich Hausarztmodell; Kosten ca. Fr. 125.- bis 180.- / Mt, je nach Region, Alter und Franchise. Diese ist optimal bei Fr. 1500.- / Jahr
Zusatz, Tod u. Invalidität, ca. Fr. 6.50 /Mt, preiswert und sehr gute Leistungen (freiwillig)
Zahnpflegeversicherung, wird, wenn überhaupt, privat abgeschlossen!
Haftpflicht: Privathaftpflicht, ca. Fr. 190.- / Jahr (Deckung 3 Mio Fr.). Mit kombinierter
Lohnausfall bei Krankheit: Je nach Leistung des Arbeitgebers ist eine Krankentaggeldversicherung* abzuschliessen, die mindestens 80 % des Lohnes vergütet.
Hausrat: je nach Situation muss geprüft werden, ob eine Hausratsversicherung abzuschliessen ist. Die Kosten sind abhängig vom Selbstbehalt und der Versicherungssumme. Jahreskosten ab ca. Fr. 140.-

Wohnung: das Wohnen in der Schweiz ist teuer. Die Preise sind sehr unterschiedlich. Eine 2-Zimmer Wohnung kostet zwischen ca. Fr. 800.- bis etwa Fr. 1300.-, eine 3-Zimmerwohnung zwischen Fr. 1200.- bis Fr. 1800.- pro Monat. Viele Krankenhäuser bieten Personalunterkünfte, Zimmer / Wohnung, an. Auch hier sind die Preisunterschiede gross. Zimmer mit Dusche/WC und Gemeinschaftsküche kosten ca. Fr. 340.- bis Fr. 550.- pro Monat. In den Städten ist es teurer als auf dem Land.

Auto: die Versicherungen für ausländische Arbeitnehmende mit befristeter Aufenthaltsbewilligung, sind sehr teuer. Wenn Bedarf besteht, können wir weitere Informationen zukommen lassen. Autovignette für Fahrten auf Autobahnen und -strassen nicht vergessen, Kosten Fr. 40.-, gültig bis 31. Januar des Folgejahres. Ist das Fahrzeug mindestens 6 Monate alt, kann es am Zoll als Übersiedlungsgut angemeldet werden. So kann man mit der ausländischen Nummer zwei Jahre lang fahren, bevor diese mit schweizerischen Schildern zu tauschen sind.

Halbpreisabo SBB: Kosten Fr. 150.- für ein Jahr; Man reist zum halben Preis in der ganzen Schweiz mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Postauto, Schiff, u. z. T. Bergbahnen), ist auch zu 25 % gültig in den angrenzenden Ländern ( D, A, I, F)

Telefon: vom Ausland +41 41 xxx xx xx (0041 41 xxx xx xx) +41 = Schweiz; 31,41, 52.... = Region , xxxx... = Tel.-Adresse
im Inland: 041 xxx xx xx
Handy: Swisscom / Sunrise/Orange, usw., Marktangebote sorgfältig prüfen, Kauf mit Abo verbinden.

Telefonkarten: ab Fr. 5.-, 10.-, 20.- an Kiosken und Schaltern der öffentlichen Verkehrsmittel erhältlich (beachte Auslandtauglichkeit, z. B. „Global One“)

Besuch von Familienangehörigen: EU/EFTA; als Tourist kann man sich bis max. 3 Monate in der Schweiz aufhalten. Wenn von ausserhalb EU/EFTA: Um die Formalitäten am Zoll zu vereinfachen ist es ratsam, den Angehörigen eine Einladung zu schreiben aus der hervorgeht, dass für Verpflegung und Unterkunft gesorgt ist. Die Besuchenden müssen versichert sein (Krankheit und Unfall).

Tragen von Ausweisen: Gemäss Gesetz muss in der Schweiz niemand einen Personalausweis auf sich tragen!