Mit der Erweiterung der Europäischen Union am 1. Januar 2007 um die Länder Rumänien und Bulgarien wurde das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (FZA) nicht automatisch auf diese beiden Länder ausgedehnt.

Der Bundesrat hat aber Ende Mai 07 das Verhandlungsmandat in die Vernehmlassung geschickt, um die Personenfreizügigkeit zu regeln. Das Mandat wird voraussichtlich noch vor den Sommerferien verabschiedet. Mit dem Inkrafttreten der Ausdehnung des Abkommens ist frühestens im Herbst 2008 zu rechnen.


Es geht darum, angemessene Übergangsfristen für Beschränkungen wie Inländervorrang, vorgängige Lohnkontrollen und Kontingente sowie um die Höhe der Kontingente festzlulegen.

Die Zulassung rumänischer und bulgarischer Staatsbürger in der Schweiz richtet sich nach wie vor nach dem auf Drittstaatsangehörige anwendbaren Ausländerrecht.

Die Migrationspolitik ist gefordert.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: EU-Erweiterung 2007 und dort die Publikation: EU-Mitgliedschaft Bulgarien/ Rumänien; Auswirkungen auf die Schweiz.