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<wml xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><head><meta http-equiv="Content-Type" content="text/vnd.wap.wml;charset=ISO-8859-1"/></head><card id="main" title="KAYWA"><p><big>&#xAB;personalblog&#xBB; in der Balance</big><br/>Services for the Mobile Internet<br/></p><p><small>26.6.2007,&#xA0;09:20</small><br/><b><a href="http://personalblog.kaywa.com/mobile/d-personalmanagement/vorstellung-ersatz-von-auslagen.html">Vorstellung, Ersatz von Auslagen</a></b></p><p>Wer als Arbeitnehmer (AN) nach einer Stellenbewerbung das Selektionsverfahren bis zur Schlussrunde &#xFC;berstanden hat, steht im Interesse des potenziellen Arbeitgebers (AG). Dieser hat die Qual der Wahl. Weil er sich nicht endg&#xFC;ltig entscheiden kann, will er die "Spitzenkandidaten" pers&#xF6;nlich kennen lernen.
</p><p>Danach wird entschieden. Wenn drei Bewerbende &#xFC;brig geblieben sind, dann gehen zwei leer aus. Wenn letztlich die Wahl erfolgreich getroffen wurde, haben die zwei abgewiesenen Kandidaten einen wertvollen Beitrag geleistet. Ist es deshalb nicht billig, diesen wenigstens die Auslagen zu verg&#xFC;ten?<br/>
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Die Kontaktaufnahme im Rahmen der Stellensuche bzw. Auslese der Kandidaten stellt bereits eine Rechtsbeziehung her. Sie ist als Vorwirkung der arbeitsvertraglichen Treuepflicht zu betrachten. Daraus folgen u. U. Schadenersatzanspr&#xFC;che bei treuwidrigem Verhalten, "Culpa in Contrahendo". Doch auch bei einwandfreiem Verhalten ergeben sich daraus Anspr&#xFC;che:<br/>
Ist der / die Stellensuchende zu einem Vorstellungsgespr&#xE4;ch vorgeladen worden, tr&#xE4;gt der potenzielle Arbeitgeber die Kosten f&#xFC;r Reise, &#xDC;bernachtung und Verpflegung, es sei denn, der Auslagenersatz werde im Voraus ausdr&#xFC;cklich abgelehnt. Es ist unwichtig, ob die bewerbende Person die Stelle annimmt oder nicht.<br/>
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Keine Spesenentsch&#xE4;digung darf erwartet werden, wenn man von sich aus das pers&#xF6;nliche Gespr&#xE4;ch gesucht hat.<br/>
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Grundlage: "Arbeitsvertrag", Leitfaden zum Arbeitsvertragsrecht, Ullin Streif Adrian von Kaenel; OR Art. 320, N15, Auslagenersatz beim Vorstellen; auch Rehbinder N7; Brunner N5; Kuhn 3/2.7.1; JAR 1990 S.228<br/>
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Lohnausfall kann gegen&#xFC;ber dem potenziellen Arbeitgeber nicht geltend gemacht werden. Doch hat der bisherige Arbeitgeber beim gek&#xFC;ndigten Arbeitsverh&#xE4;ltnis die n&#xF6;tige Zeit zur Stellensuche zur Verf&#xFC;gung zu stellen. Den Lohnausfall tr&#xE4;gt also der bisherige Arbeitgeber.<br/>
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Der/ die Stellenbewerbendende kann beim Scheitern der Bewerbung alle Unterlagen zur&#xFC;ck verlangen. Sind in seinem Einverst&#xE4;ndnis psychologische Tests oder graphologische Gutachten gemacht, sind Arztberichte eingeholt worden, darf die bewerbende Person verlangen, dass diese Unterlagen vernichtet werden. Es besteht auch ein Einsichtsrecht in diese Unterlagen. Der Datenschutz muss gewahrt sein.<br/>
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Diskussion:<br/>
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W&#xE4;hrend man Kadermitarbeitern die Vorstellungsspesen anstandslos verg&#xFC;tet, glaubt man oft, dies bei den &#xFC;brigen Bewerbenden nicht tun zu m&#xFC;ssen. Das ist ein Verstoss gegen die Gleichbehandlung.<br/>
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Vorvertragliche R&#x2019;beziehungen und Einstellungsverweigerung: Erst wenn der an einer Einstellung interessierte AG den Bewerber zur pers&#xF6;nlichen Vorstellung aufgefordert hat, entsteht ein Auftragsverh&#xE4;ltnis mit Auswirkung auf die Tragung der Vorstellungskosten gem. Art. 402 I. (Fahrtkosten, Verdienstausfall). Ein Aussschluss dieser Kosten ist m&#xF6;glich. Die bei der Bewerbung eingereichten m&#xFC;ndlichen oder schriftlichen Informationen unterliegen wegen der arbeitsrechtlichen F&#xFC;rsorgepflicht (culpa in contrahendo) der sorgf&#xE4;ltigen Verwahrung. Erweckt der AG den Eindruck, es werde sicher zu einer Anstellung kommen, so wird er Schadenersatzpflichtig (culpa in contrahendo). Wird durch die Ablehnung eine geschlechtsbezogene Diskriminierung begangen, k&#xF6;nnen Entsch&#xE4;digungsanspr&#xFC;che wie Schadenersatz und Genugtuung entstehen (GlG 3/5). Es kann auch eine schriftliche Begr&#xFC;ndung der Verweigerung verlangt werden (GlG 8). Die Entsch&#xE4;digung darf den Betrag von 3 Monatsl&#xF6;hnen nicht &#xFC;bersteigen(GlG5IV).<br/>
Bei &#xE4;rztlichen Eignungsgutachten darf der Arzt mit R&#xFC;cksicht auf die &#xE4;rztliche Schweigepflicht dem AG lediglich Aussagen &#xFC;ber die Tauglichkeit des Bewerbers f&#xFC;r den in Aussicht genommenen A-Platz machen, nicht aber ihm die genaue Diagnose mitteilen. Quelle: <a href="http://personalblog.kaywa.com/mobile/exturl/http/64.233.183.104/search?q=cache:9aUdZ2W9GuIJ:www.studisurf.ch/1044/763684/_catid_1044_57/_method_download/+Rehbinder+Schweizerisches+Arbeitsrecht+Verg%C3%BCtung+der+Vorstellungskosten&#38;hl=de&#38;ct=clnk&#38;cd=2&#38;gl=ch">Manfred Rehbinder, Arbeitsrecht 1999</a>, Abschluss Einzelarbeitsvertrag<br/>
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L&#xE4;uft die Konjunktur auf Hochtouren, sind die Fachkr&#xE4;fte knapp. Dann ist man bereit, alles daran zu setzen, um die Leute auch zu bekommen. In diesem Fall ist man gerne bereit, Vorstellungsspesen vollst&#xE4;ndig zu &#xFC;bernehmen. L&#xE4;uft die Konjunktur nicht, dann ist die Nachfrage nach Stellen gross. Nun glaubt man, man k&#xF6;nne die Kosten den Bewerbenden aufb&#xFC;rden. Diese w&#xFC;rden sie der Not gehorchend stillschweigend tragen. Einmal so, einmal anders!<br/>
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Es ist eine Frage des Stils und der Image-Pflege eines Betriebes oder einer Organisation, wie man mit Bewerbenden, die ja auch k&#xFC;nftige Mitarbeitende werden k&#xF6;nnen oder mindestens eine gute Meinung von diesem Betrieb nach aussen tragen k&#xF6;nnen, umgehen will. Und es ist eine Frage der Verh&#xE4;ltnism&#xE4;ssigkeit und Zumutbarkeit, ab welchen Distanzen Verg&#xFC;tungen geleistet werden sollen. Es ist klar, dass man Bewerbenden die aus dem Nah- und Wohnbereich kommen, keine Reisekosten verg&#xFC;tet.<br/>
<br/>&#xA0;</p><p><small><a href="http://personalblog.kaywa.com/mobile/d-personalmanagement/vorstellung-ersatz-von-auslagen.html">Kommentare</a>&#xA0;(5)
        <br/>Kategorie:&#xA0;<a href="http://personalblog.kaywa.com/mobile/d-personalmanagement">10 Personalmanagement</a><br/></small></p><p><a href="http://personalblog.kaywa.com/mobile/p64.html">&#xAB; zur&#xFC;ck</a>
	   	 &#xA0;|&#xA0;
	   	 <a href="http://personalblog.kaywa.com/mobile/p62.html">weiter &#xBB;</a></p><p align="center"><br/>- KOMMENTARE -</p><p><b>miwi</b><br/>23.08.2007, 14:20<br/>Es ist schon sehr komisch, dass sich insbesondere grosse f&#xFC;r die R&#xFC;stungsindustrie t&#xE4;tige Unternehmen , mit Vehemens gegen die Tatsache, dass es sich um eine Schuld ihrerseits handelt, weigern dieses anzuerkennen .<br/>
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Leider bleibt einem hier nur der Weg &#xFC;ber den Rechtsanwalt um diese dann einzufordern.<br/>
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Es ist traurig aber leider war<br/><br/><b>Herbert Odermatt</b><br/><a href="http://personalblog.kaywa.com/mobile/">personalblog.kaywa.com/</a><br/>23.08.2007, 23:28<br/>Hallo miwi<br/>
Bevor Sie zum Rechtsanwalt gehen, schreiben Sie doch erstmals einen Brief. Ein Hinweis auf die gesetzliche Situation kann hilfreich sein. Aus meiner Praxis war die Handhabe so: Wer aus dem Einzugsgebiet kam, wo sich die Arbeitnehmenden ihren Wohnsitz genommen hatten, bekam keine Verg&#xFC;tung von Vorstellungsspesen. Je nach Funktion des potenziellen Stelleninhabers hatte der Linienvorgesetzte die Kompetenz, ein Mittagessen anzubieten.<br/>
Ansonsten wurde das Bahnbillet zweiter Klasse, sowie die Verpflegung, allenfalls mit &#xDC;bernachtung &#xFC;bernommen. Und liess man jemanden aus dem Ausland anreisen, dann musste das betriebliche Interesse relativ gross sein. Es wurden die effektiven Kosten verg&#xFC;tet. Allerdings hat man kommuniziert, welche Ans&#xE4;tze gelten; z. B.: Bahn 2. Kl.<br/>
Etliche Betriebe kneifen sich um die Vorstellungsspesen, weil die Bewerbenden kaum reklamieren werden...! Es wird einfach die spezielle Situation ausgen&#xFC;tzt. Man darf aber erw&#xE4;hnen, dass es Musterunternehmen gibt, die sich der PR-Wirkung bewusst sind. Und wer keine Spesen &#xFC;bernehmen will hat die M&#xF6;glichkeit, es vorher klar darzustellen.<br/><br/><br/><b>Nebelspalter</b><br/>25.03.2008, 18:07<br/>Hallo !<br/>
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Habe jetzt gerade so einen Fall mit einer gr&#xF6;sseren Firma.<br/>
Firma macht Inserat --&#62; Ich Bewerbe mich --&#62; 2 (!!) Vorstellungsgespr&#xE4;che mit Total 290 Km Autofahrt (..), --&#62; Firma sagt ab..<br/>
Nun habe ich Spesen nachgefragt (200.- Fr. f&#xFC;rs Auto) und die Firma weigert sich und Zitiert irgend einen Professor Wolfgang Portmann. Auf telefonische Nachfrage hin wurde man auch noch pampig und meinte man h&#xE4;tte noch nie Spesen bezahlt f&#xFC;r so etwas.....<br/>
Wie geht man nun vor ? &#xDC;ber das Arbeitsgericht ? Oder Zivilrechtlich &#xFC;ber Betreibungsweg, Bezirksgericht ?<br/>
Ist das definitiv gem&#xE4;ss obiger Erkl&#xE4;rung, dass die die Kosten &#xFC;bernehmen m&#xFC;ssen.<br/>
W&#xFC;rde mich Interessieren<br/>
Gruss Nebelspalter<br/><br/><b>Amitola</b><br/>22.09.2008, 12:04<br/>Leider musste ich auch die schmerzliche Erfahrung machen, das mir die Reisekosten von Berlin nach Leipzig und zur&#xFC;ck von einem Schweizer Unternehmen aus der IT Branche nicht bezahlt werden. Insbesondere noch durch den Umstand das das Bewerbungsgespr&#xE4;ch am Sonntagabend um 19.30 stattfand weil das Mitglied der Gesch&#xE4;ftsleitung sich in Leipzig zur Schulung aufhielt.<br/>
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Da kann man nur den Kopf sch&#xFC;tteln. Aber mit Stellensuchenden kann man es ja machen.<br/>
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Tenor:<br/>
Rechnungsstellung f&#xFC;r Bewerbungsgespr&#xE4;ch in Leipzig<br/>
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Sehr geehrter Herr...<br/>
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Leider k&#xF6;nnen wir diese Rechnung weder akzeptieren noch begleichen.<br/>
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Es ist &#xFC;blich (und da bin ich mir sicher in Deutschland genauso wie in der Schweiz), dass wenn sich jemand bewirbt, der Bewerber die Kosten selber tr&#xE4;gt.<br/>
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Ausnahmen gibt es sicherlich, aber diese m&#xFC;sste vor dem Bewerbungsgespr&#xE4;ch in gegenseitigem Einverst&#xE4;ndnis besprochen und vereinbart werden.<br/>
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Es wurden keinerlei Vereinbarungen f&#xFC;r das Vorstellungsgespr&#xE4;ch in Leipzig getroffen.<br/>
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Was w&#xFC;rden Sie mir empfehlen?<br/><br/><br/><b>odh</b><br/><a href="http://personalblog.kaywa.com/mobile/">personalblog.kaywa.com/</a><br/>22.09.2008, 14:15<br/>Reden Sie mit der Firma! Weisen Sie auf die gestzliche Lage in der Schweiz hin (im Artikel, Zitat).<br/>
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Korrekt und fair ist es, wenn zum Vorne herein, also sp&#xE4;testens bei der Einladung zur Vorstellung darauf hingewiesen wird, dass die Vorstellungsspesen zu Lasten des Bewerbers anfallen. Alles andere ist unanst&#xE4;ndig.<br/>
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Es liegt auch am Bewerber, sich vor der Vorstellung zu erkundigen. Wer gutes Potenzial anzubieten hat, braucht sich deswegen nicht zu schienieren.<br/>
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Wenn das Gesch&#xE4;ft auf deutschem Boden abgewickelt wurde, kann angenommen werden, dass deutsches Recht gilt. Diese Einzelheiten sind mir unbekannt.<br/>
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Leider ist es so, dass dieses Thema sehr stiefm&#xFC;tterlich behandelt wird. Viele Personalverantwortliche kennen das Recht nicht oder sie handeln unanst&#xE4;ndig. Dies ist so, weil die potenziellen Arbeitnehmer sich kaum getrauen zu reklamieren. Dies ist besonders dann der Fall, wenn mehr Stellensuchende als Stellen vorliegen (Angebot und Nachfrage). Sobald gewisse Berufe zu Mangelware werden, sieht die Situation anders aus.<br/>
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Ob die Reklamation schicklich ist, muss jeder Einzelne selber beurteilen. Sind Distanz und der Zeitaufwand gering, ist eine Reklamation nicht angebracht, sonst schon. Man soll aber nicht kleinlich sein.<br/><br/></p><p>1-5&#xA0;/&#xA0;
			  5<br/></p><p align="center"><br/>- KOMMENTAR VERFASSEN -</p><p><fieldset>Name<br/><input name="commentauthor" emptyok="true"/><br/>Email<br/><input name="commentauthoremail" emptyok="true"/><br/>Url<br/><input name="commentauthorurl" emptyok="true"/><br/>Kommentar<br/><input name="commentcontent" emptyok="true"/><br/></fieldset><br/><anchor><go href="http://personalblog.kaywa.com/mobile/d-personalmanagement/vorstellung-ersatz-von-auslagen.html" method="post"><postfield name="ID" value="63"/><postfield name="action" value="moblog"/><postfield name="moblog[comments][comment_author]" value="&#36;commentauthor"/><postfield name="moblog[comments][comment_author_email]" value="&#36;commentauthoremail"/><postfield name="moblog[comments][comment_author_url]" value="&#36;commentauthorurl"/><postfield name="moblog[comments][comment_content]" value="&#36;commentcontent"/><postfield name="moblog[comments][comment_autobr]" value="on"/><postfield name="moblog[comments][_submit]" value="OK"/></go>OK</anchor><br/></p><p align="center">- NAVIGATION -</p><p><a href="/mobile">Weblog Home</a><br/><a href="/mobile/latestcomments">Letzte Kommentare</a><br/><a href="/mobile/all">Kategorien</a><br/><a href="/mobile/galleries">Galerien</a><br/><a href="/mobile/blogroll">Links</a><br/><a href="/mobile/archive">Archiv</a><br/><a href="#top">Nach oben</a><br/><a href="#bottom">Nach unten</a><br/><a href="/mobile/about">&#xDC;ber mich</a><br/></p><p align="center">- META-NAVIGATION -</p><p><a href="http://home.kaywa.com/mobile">Portalog Home</a><br/><a href="http://register.kaywa.com/mobile">Registrieren</a><br/><a href="http://help.kaywa.com/mobile">Hilfe</a><br/><a href="http://about.kaywa.com/mobile">Impressum</a><br/><a href="http://tos.kaywa.com/mobile">AGB</a><br/></p><p>&#xA9; 2004-2006 Kaywa AG. Alle Rechte vorbehalten.</p></card></wml>
