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<wml xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><head><meta http-equiv="Content-Type" content="text/vnd.wap.wml;charset=ISO-8859-1"/></head><card id="main" title="KAYWA"><p><big>&#xAB;personalblog&#xBB; in der Balance</big><br/>Services for the Mobile Internet<br/></p><p><small>24.5.2008,&#xA0;05:00</small><br/><b><a href="http://personalblog.kaywa.com/mobile/ueberfall-in-nidwalden-1798/05.html">05 Der &#xDC;berfall in Nidwalden im Jahre 1798 </a></b></p><p>Fortsetzung von 04 Der &#xDC;berfall in Nidwalden 1798
&#xA0;
[<a href="http://personalblog.kaywa.com/files/images/2008/5/30/mob323_1211576269.gif">bild</a>]
Blick vom Allweg zum Buochserhorn, Foto H. Odermatt<br/>
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Sie haben mittlerweilen den Schreibstil von Pfarrhelfer Franz Joseph Gut kennen gelernt. Ich werde die folgenden Kapitel etc. dem Sinn nach widergeben und die alte Schreibweise verlassen. Da wo es mir wichtig scheint, werde ich w&#xF6;rtlich zitieren.<br/>
Die Nidwaldner (wahrscheinlich eher die Kleriker) glaubten, dass mit der Annahme der helvetischen Staatsverfassungvon 1798 neben seinen Rechten und Freiheiten als freier Landmann auch seine katholische Religion gef&#xE4;hrdet w&#xFC;rde. Daher sollen auf einige Stellen dieses Machwerks hingewiesen werden, die diese Bef&#xFC;rchtung best&#xE4;tigen, so der Autor. Je tiefer man sich in die Ausf&#xFC;hrungen des Pfarrhelfers aus Stans einliest, desto mehr wird es bewusst, dass die Franzosen ein sichtbarer, die Kirche aber ein unsichtbarer Gegner der Nidwaldner waren! Die Macht der Kirche war offenbar umfassend.
Die Botschaft: &#x201E;Wenn ihr glaubt, bekommt ihr das ewige Leben!&#x201C; War ein raffinierter Handel. Er n&#xFC;tzte den Verf&#xFC;hrern (Kleriker), wie den Verf&#xFC;hrten (Volk).

</p><p>Zweites Kapitel<br/>
Religi&#xF6;se Bedenklichkeiten<br/>
Erster Titel<br/>
... Nr. 5. &#x201E;Die nat&#xFC;rliche Freiheit des Menschen ist unver&#xE4;usserlich. Sie ist nur durch die Freiheit eines anderen eingeschr&#xE4;nkt, und durch gesetzm&#xE4;ssig erwiesene Absichten eines allgemeinen notwendigen Vorteils.&#x201C;
...Nr. 6. &#x201E; Die Gewissensfreiheit ist uneingeschr&#xE4;nkt. Jedoch soll die die &#xF6;ffentliche &#xC4;usserung der Religionsmeinungen den Gesinnungen der Eintracht und des Friedens untergeordnet sein. Alle Gottesdienste sind erlaubt, wenn sie die &#xF6;ffentliche Ordnung nicht st&#xF6;ren, und keine Oberherrschaft noch Vorrang behaupten wollen. Die Polizei hat ein wachsames Auge auf selben hat das Recht, sich &#xFC;ber ihre Lehrs&#xE4;tze und &#xFC;ber ihre Pflichten, zu welchen sie anhalten, zu erkundigen. Die Verh&#xE4;ltnisse einer Sekte mit einer fremden Obrigkeit sollen weder auf die Staats Sachen, noch auf den Wohlstand und die Aufkl&#xE4;rung des Volkes einen Einfluss haben.&#x201C;
...Nr. 7. &#x201E; Die Pressefreiheit r&#xFC;hrt von dem Rechte her das Jeder hat, Unterricht zu erhalten&#x201C; usw.<br/>
<br/>
Dritter Titel<br/>
...Nr. 24. &#x201E;Ein jeder B&#xFC;rger, wenn er vollkommen zwanzig Jahre alt ist, muss sich in das B&#xFC;rgerregister seines Kantons einschreiben lassen, und den Eid ablegen: &#x201E;&#x201C; seinem Vaterlande zu dienen und der Sache der Freiheit und Gleichheit als ein guter und getreuer Diener mit aller P&#xFC;nktlichkeit und allem Eifer, so er vermag, und mit einem gerechten Hass gegen Anarchie oder Ausgelassenheit anzuhangen&#x201C;&#x201C; usw.<br/>
Bemerkung: Weitere, die Religion betreffende Artikel, werden sp&#xE4;ter erw&#xE4;hnt.<br/>
<br/>
Suche nach der Vernunft:
Es hiess: &#x201E;Die sittlichen Grunds&#xE4;tze dieser helvetischen Konstitution von 1798 sind im Grunde, in Sinn und Form und in ihrer Wesenheit die gleichen, wie jene der franz&#xF6;sichen vom Jahre 1791 usw. Und eben so gleich sind auch die beiden B&#xFC;rgereide.&#x201C;<br/>
&#x201E;Nun sind aber die sittlichen Grunds&#xE4;tze der franz&#xF6;sischen Verfassung mit ihrem B&#xFC;rgereide vom Jahre 1792 von der katholischen Kirche verdammt und verworfen.&#x201C;
&#x201E;Es m&#xFC;ssen also auch die sittlichen Grunds&#xE4;tze des Entwurfes der Helvetie mit ihrem Eide vom Jahre 1798 verdammt und verworfen sein.&#x201C;
Zwei Dinge sind es nun, die das Volk von Nidwalden f&#xFC;r seine Rechtfertigung zu beweisen hat, n&#xE4;mlich:
Die Gleichheit der Grunds&#xE4;tze und der B&#xFC;rgereide und die kirchliche Verdammung und Verwerfung derselben.<br/>

Der Versuch des Beweises der beiden Dinge:<br/>

Wesentliche Gleichheit
der sittlichen Grunds&#xE4;tze der helvetischen Staatsverfassung vom Jahre 1798 mit jenen der franz&#xF6;sischen Konstitution vom Jahre 1791, nebst ihren B&#xFC;rgereiden.<br/>
<br/>
A) Artikel der helvetischen Konstitution (H.K.) vom Jahre 1798
V. Artikel. &#x201E;Die nat&#xFC;rliche Freiheit des Menschen ist unver&#xE4;usserlich. Sie hat keine anderen Grenzen, als die Freiheit eines Anderen und gesetzm&#xE4;ssig erwiesene Absichten eines allgemeinen Vorteils.
N.B. Auch die R&#xFC;ttimannische Erkl&#xE4;rung der H.K. Ist in diesem Grundtext: nur durch das Gesetz usw. Sehr getreu und lautet: &#x201E;Was das(politische) Gesetz nicht verbietet, ist Allen erlaubt. Was es aber verbietet, ist Allen verboten.&#x201C;
I. Bruchst&#xFC;ck des VI. Artikels der H:K: 1798:
&#x201E;Die Gewissensfreiheit ist uneingeschr&#xE4;nkt. Jedoch soll die &#xF6;ffentliche &#xC4;usserung der Religionsmeinungen den Gesinnungen der Eintracht und des Friedes untergeordnet sein.<br/>
<br/>
II. Bruchst&#xFC;ck des VI. Artikels.
&#x201E;Die Polizei hat ein wachsames Auge auf sie (die Gottesdienste und Religionsdiener) und das Recht, sich &#xFC;ber ihre Lehrs&#xE4;tze und &#xFC;ber ihre Pflichten zu erkundigen.&#x201C;<br/>
<br/>
III. Bruchst&#xFC;ck des VI. Artikels. &#x201E; Die Verh&#xE4;ltnisse einer Sekte mit einer fremden Obrigkeit sollen weder auf die Staatssachen, noch auf den Wohlstand und die Aufkl&#xE4;rung des Volkes einen Einfluss haben.&#x201C;
N.B. Es war bloss aus Klugheit geschehen, in diesem Artikel sich nicht so weit herauszulassen, als in dem gegen&#xFC;berstehenden franz&#xF6;sischen Passus. Aber dass der p&#xE4;pstliche Nuntius Petrus Gravina im Monat Mai 1798 innerhalb 24Stunden Luzern verlassen musste; dass die Gesetzgeber eigenm&#xE4;chtig in den von der Kirche gesetzten Ehehindernissen dispensierten usw. macht klar genug, wie die Worte des Artikels zu verstehen seien.<br/>
<br/>
VII. Artikel der H.K. 1798 &#x201E; Die Pressefreiheit r&#xFC;hrt von dem Rechte her, das Jeder hat, Unterricht zu erhalten.&#x201C; N.B. Wir haben aber auffallende Beispiele, dass dieses Recht nur Jenen verg&#xF6;nnt worden, welche wider die christliche Religion und die guten Sitten schrieben. Man konnte die beg&#xFC;nstigten und unterdr&#xFC;ckten Schriften und Autoren ausweisen.<br/>
<br/>
III. Titel. 24. Artikel. &#x201E; Ich schw&#xF6;re, dem Vaterlande zu dienen, und der Sache der Freiheit und Gleichheit, wie auch der der repr&#xE4;sentativen Verfassung der Einheit der helvetischen Republik als ein guter und getreuer B&#xFC;rger mit aller P&#xFC;nktlichkeit und allem Eifer, so ich vermag, und einem gerechten Hass gegen Anarchie und Z&#xFC;gellosigkeit anzuhangen.&#x201C; N.B. Wer sieht nicht, dass in diesem Eide alle b&#xFC;rgerlichen und sittlichen Grunds&#xE4;tze der ganzen helvetischen Staatsverfassung k&#xFC;nstlich, wie einem Mittelpunkte vereiniget und aufgefasst sind, und dass Peter Ochs diesen B&#xFC;rgereid von jenem in Frankreich fast von Wort zu Wort abgeschrieben hat?<br/>
...<br/>
B) Artikel der franz&#xF6;sischen Konstitution vom Jahre 1791.
&#x201E;Die Menschen werden frei und an Rechten gleich geboren, und verbleiben solche. Der zur Gesellschaft geh&#xF6;rige Unterschied kann sich nur in dem allgemeinen Nutzen gr&#xFC;nden.&#x201C;<br/>
Wiederum Artikel IV. &#x201E; Die Freiheit besteht darinm dass man Alles, was dem N&#xE4;chsten nicht sch&#xE4;dlich ist, tun k&#xF6;nne. Die Aus&#xFC;bung der nat&#xFC;rlichen Rechte jedes Menschen weiss um keine andere Grenzen, als jene, die den &#xFC;brigen Gliedern der Gesellschaft den Genuss eben dieser Rechte zusichern. Diese k&#xF6;nnen nur durch das Gesetz bestimmt werden.&#x201C;<br/>
<br/>
V Artikel: &#x201E;Das Gesetz ist nur berechtigt, in der Gesellschaft nachteilige Handlungen zu verbieten. Was immer vom Gesetze nicht verboten wird, kann nicht gehindert werden. Und Niemand kann zu dem gezwungen werden, ws es nicht befiehlt.&#x201C;<br/>
<br/>
X. Artikel der franz&#xF6;sischen Konstitution vom Jahre 1791. &#x201E; Niemand soll seiner Meinung halben, auch im Fache der Religion bel&#xE4;stigt werden, wenn nur ihre Bekanntmachung die vom Gesetze errichtete &#xF6;ffentliche Ordnung nicht st&#xF6;rt.&#x201C;<br/>
<br/>
XV. Artikel: &#x201E;Die Gesellschaft hat das Recht, von jedem &#xF6;ffentlichen Agenten (oder Beamten) (Hiemit auch vom geistlichen Vorsteher) seiner Verwaltung wegen Rechenschaft zu fordern.&#x201C;<br/>
<br/>
IV. Artikel. &#x201E;Es wird jeder Kirche oder Parrei Frankreichs und jedem franz&#xF6;sischen B&#xFC;rger verboten, in was f&#xFC;r einem Falle, und aus welchem Vorwande es sein mag, die Gewalt eines Bischofs oder Erzbischofs, dessen Stuhl in der Herrschaft eibner fremden Macht errichtet ist, oder das Ansehen ihrer Abgeordneten, sie m&#xF6;gen in Frankreich oder anderswo ihren Sitz haben, anzuerkennen&#x201C; usw. N.B. Was f&#xFC;r Bisch&#xF6;fe die Franzosen aber haben wollten, und wie lange, erhellt aus den Worten Mirabeau's: &#x201E;man muss,&#x201C; sagte er, &#x201E;dem Volke einen Schatten von Religion lassen, bis man Bisch&#xF6;fe im Sinne der Revolution hat, und dann wird es leicht sein, die Dogmen der Religion abzuschaffen.&#x201C;<br/>
<br/>
XI. Artikel der franz. Konstitution von 1791. &#x201E;Die freie Mitteilung der Gedanken und Meinungen ist eines der kostbarsten Rechte des Menschen. Jeder B&#xFC;rger kann demnach frei reden, schreiben, drucken. Jedoch wird er wegen des Missbrauchs dieser Freiheit in den vom Gesetze bestimmten F&#xE4;llen sich zu verantworten haben.&#x201C;
I. Formel des franz&#xF6;sischen B&#xFC;rgereides: &#x201E;Ich schw&#xF6;re der Nation, dem Gesetze und dem K&#xF6;nige getreu zu sein, und aus allen meinen Kr&#xE4;ften die Konstitution des Reiches aufrecht zu erhalten, die durch die konstituierende Nationalversammlung in den Jahren 1789, 1790 und 1791 dekretiert worden ist.&#x201C;<br/>
<br/>
II. Formel des franz&#xF6;sischen B&#xFC;rgereides v. 14 Augustm. 1792. &#x201E; Ich schw&#xF6;re der Nation treu zu bleiben, die Freiheit und Gleichheit zu sch&#xFC;tzen und zu verteidigen, undf&#xFC;r ihre Verteidigung zu sterben.&#x201C; Die sp&#xE4;teren Eidesformeln w&#xE4;ren &#xFC;berfl&#xFC;ssig, hier folgen zu lassen.<br/>

Es g&#xE4;be noch weitere Vergleiche. In Frankreich h&#xE4;tten sich 132 von 136 Oberhirten und 40'000 von 42'000 Seelsorgern geweigert, die B&#xFC;rgereide zu leisten. Diese wendeten sich an den Heiligen Stuhl. Dieser entschied, dass Geistliche die sich arrangierten mit Kirchenstrafen belegt werden sollen. Auch wurden diese wiederholt zum Widerruf aufgefordert.<br/>
<br/>

Verdammungsurteile (die wichtigsten Ausz&#xFC;ge)
der katholischen Kirche &#xFC;ber die sittlichen Grunds&#xE4;tze der franz&#xF6;sischen Staatsverfassung von 1799, wie auch &#xFC;ber den B&#xFC;rgereid derselben<br/>
<a href="http://personalblog.kaywa.com/mobile/exturl/http/de.wikipedia.org/wiki/Breve">Breve</a> vom 10. M&#xE4;rz 1791
a. &#xDC;ber die Grunds&#xE4;tze<br/>
<a href="http://personalblog.kaywa.com/mobile/exturl/http/www.damian-hungs.de/Papst%20Pius%20VI..html">Papst Pius VI</a><a href="http://personalblog.kaywa.com/mobile/exturl/http/www.damian-hungs.de/Papst%20Pius%20VI..html">.</a> Schreibt am 10. M&#xE4;rz1791: &#x201E;Man sieht offenbar, dass die von diesem Konvent vorgesch&#xFC;tzte Freiheit und Gleichheit dahin ausgehe, die katholische Religion zu Grunde zu richten. Die Ordensst&#xE4;nde hat man unterdr&#xFC;ckt, ihre G&#xFC;ter an sich gerissen, damit hinf&#xFC;ro niemand da w&#xE4;re, der die V&#xF6;lker von dem Irrtume und der Sittenverderbnis zur&#xFC;ck riefe&#x201C;)
*) Siehe Hulots lateinische Sammlung der Breven 2.Teil, Seite 229, Augsburg 1796.
b. &#xDC;ber den B&#xFC;rgereid.
Die Breve vom 10. M&#xE4;rz 1791 an den <a href="http://personalblog.kaywa.com/mobile/exturl/http/de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_XVI._(Frankreich)">K&#xF6;nig Ludwig XVI</a><a href="http://personalblog.kaywa.com/mobile/exturl/http/de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_XVI._(Frankreich)">.</a> Enth&#xE4;lt &#xFC;ber den B&#xFC;rgereid folgende merkw&#xFC;rdige Stelle: &#x201E;Damit es also offenbar werde, dass die Bisch&#xF6;fe eine gute Sache verteidigten, mussten Wir die Konstitution, wovon die Rede ist, mit fleissigster Betrachtung untersuchen, wodurch Wir g&#xE4;nzlich dahin gelangt sind, dass Wir es f&#xFC;r deutliche erachten, das Brandmahl eines Irrlehrers k&#xF6;nne von Jenem nicht vermieden werden, welcher sich immer dem B&#xFC;rgereid bestricket hat, indem er dadurch solche Dinge verspricht, in denen ein Zusammenhangvon Ketzereien enthalten ist.&#x201C;

Breve vom 13. April1791
a. &#xDC;ber die Grunds&#xE4;tze
<a href="http://personalblog.kaywa.com/mobile/exturl/http/de.wikipedia.org/wiki/Pius_VI.">Pius VI.</a> <a href="http://personalblog.kaywa.com/mobile/exturl/http/de.wikipedia.org/wiki/Pius_VI"></a>Griff die franz&#xF6;sische Staatsverfassung scharf an. Er vertritt die Auffassung, dass sie aus einer Irrlehre stamme, ketzerisch und der katholischen Lehre zuwider w&#xE4;re, gegen die alte und neue &#x201E;Kirchenzucht&#x201C; sei und zum Ziel habe, die katholische Religion abzuschaffen.
b. &#xDC;ber den B&#xFC;rgereid
Der B&#xFC;rgereid w&#xE4;re eines jeden Katholiken ganz und gar unw&#xFC;rdig, weil dieser aus einer &#x201E;gifttigen Quelle stamme und als Ursprung aller Irrt&#xFC;mer zu bezeichnen sei
<br/>
Breve vom 10. Mai 1791
Pius VI warnte alle Christgl&#xE4;ubigen vor der &#x201E;gelegten Schlinge&#x201C;und weist darauf hin, dass die Katholische Kirche gest&#xFC;rzt werden soll.
Pius VI f&#xFC;gte in seinem Antwortschreiben vom 28. Mai 1793 durch den Kardinal Zelada von Lukon die Warnung bei: &#x201E;Die Geistlichen und Weltlichen, welche den Eid geleistet haben,sollen gewarnt werden, dass sie ihrem Gewissen gen&#xFC;ge tun, weil es nicht erlaubt ist, im Zweifel zu schw&#xF6;ren.&#x201C;<br/>
Die Kirchenoberen setzten alles daran, dem Volk klar zu machen, dass alles was aus Frankreich komme des Teufels sei.<br/>

In einem Sendschreiben vom 5. Weinm. 1793<br/>
erkl&#xE4;rte Pius VI: &#x201E;Diejenigen, welche den Eid der Freiheit und Gleichheit nach der Vorschrift der im Monat Hornung 1793 kundgemachten Proklamation leisteten, worin ausdr&#xFC;cklich die Beobachtung der Dekrete des Nationalkonventes gefordert wird, haben sich im geistlichen Recht wider die Beg&#xFC;nstiger und Anh&#xE4;nger der Ketzerei und Kirchenspaltung festgesetzten Strafe schuldig gemacht. Deshalb m&#xFC;ssen sie auch die in unserer Breve vom 19. M&#xE4;rz 1792 vorgeschriebenen Bedingungen erf&#xFC;llen, wenn sie die Lossprechung erhalten wollen, weil jene Dekrete durch unsere Breve vom 13. April 1791 teils als ketzerisch, teils als schismatisch erkannt worden sind.<br/>
Pius VI vom 19. April 1792: &#x201E; Das Urteil des apostolischen Stuhls wider die franz&#xF6;sichen Konstitution sei nicht nur in Frankreich, sondern in allen Herrschaften der katholischen F&#xFC;rsten bekannt gemacht worden.&#x201C;

Meine Einsch&#xE4;tzung: Die Nidwaldner wurden von den Klerikern mit Verweis auf die religi&#xF6;sen Gepflogenheiten sorgf&#xE4;ltig manipuliert und f&#xFC;r ihre Ziele missbraucht. Aus dieser Sicht scheint mir das Werk von Pfarrhelfer Franz Joseph Gut ein Versuch, mit allen m&#xF6;glichen Begr&#xFC;ndungen die Geistlichkeit aus der Verantwortung zu ziehen!<br/>

Die schlechten Fr&#xFC;chte der Konstitution zeugten wider sie
Nicht nur um die Freiheit, sondern um die Religion zu kommen sei die Furcht gewesen, so der Autor. Katholische Geistliche, die sich aus Frankreich in die Schweiz abgesetzt hatten, waren geeignet, die ans&#xE4;ssigen Kleriker in ihren Absichten zu unterst&#xFC;tzen und die Angst zu sch&#xFC;ren. Geschichten &#xFC;ber Geschehnisse in Frankreich hatten ihre Wirkung. Vom kommenden Heidentum, der Abschaffung der Religion, ermordeten Priestern, aufgehobenen Kl&#xF6;stern mit Beschlagnahme deren Besitzes usw. war die Rede. Franzosen wurden Gottesl&#xE4;sterern gleich gestellt. Die Kleriker wussten ihre Gr&#xFC;nde f&#xFC;r die religi&#xF6;sen Bedenklichkeiten vorzubringen.
Auch andere Kantone trugen religi&#xF6;sen Bedenklichkeiten
Es ist dem Autor gelungen, Bedenklichkeiten religi&#xF6;ser Art nicht nur in anderen Kantonen, selbst beim protestantischen Kirchenrat in Bern, sondern auch im Ausland aufzufinden. So z. B. Christian Daniel Voss, Prof. in Halle, in seiner Schweizergeschichte von 1805

"(...) Auch Besorgnisse betreffend Religion kamen zur Sprache, alle Priester, alle wichtigen Teilnehmer und Freunde, der einen wie der anderen Partei besorgten, dass wie alle alten politischen und b&#xFC;rgerlichen Verh&#xE4;ltnisse aufgel&#xF6;st und unter einander geworfen w&#xFC;rden, dieses auch mit den religi&#xF6;sen und kirchlichen der Fall sein, und dass man hier dasselbe prinzi der Gleichheit oder Gemeinschaft zur Aus&#xFC;bung bringen w&#xFC;rde, was man dort so eifrig exekutieerte. Die Aufhebung der Kl&#xF6;ster und die Einziehung der geistlichen G&#xFC;ter musste als Folge von der Einf&#xFC;hrung der Konstitution bef&#xFC;rchtet werden, die auf franz&#xF6;sischen Grunds&#xE4;tzen errichtet war (S.38)

Neue Bedenklichkeit
Was die Nidwaldner und ihre Seelsorger, wahrscheinlich eher mehr die Seelsorger, betreffend der Ochs'schen Konstitution verunsicherte war der Umstand, dass diese ohne Ab&#xE4;nderung nach "Geist und Buchstabe" angenommen werden musste.

"(...) Das franz&#xF6;sische Direktorium schrieb am 28. April 1798 an die neue helvetische Regierung in Aarau: "Das Vollziehungsdirektorium hofft, Peter ochs, der Autor der helvetischen Konstitution werde fortfahren alle Kr&#xE4;fte dahin anzuwenden, seinem vortrefflichen Werke auch in der Schweiz Substistenz zu verschaffen, und vorz&#xFC;glich aller Ab&#xE4;nderungen desselben kraftvoll zu widerstehen. Denn es ist deutlich, und offenbar, dass jede Ab&#xE4;nderung des in seiner Konstitution ausgedr&#xFC;ckten und festgesetzten Sinnes, und der Zeit, von Niemand anders als von Feinden der helvetischen Republik herr&#xFC;hre,...<br/>



W&#xFC;ste Geschichten aus Frankreich waren geeignet, die Stimmung zu beeinflussen. Die Ermordung der <a href="http://personalblog.kaywa.com/mobile/exturl/http/de.wikipedia.org/wiki/Tuileriensturm">Schweizergarde in Paris</a>, Zerst&#xF6;rung von Tron und Alt&#xE4;ren usw. sch&#xFC;rten die Angst vor dem Feind.
In Nidwalden wie in den anderen Lankantonen wie Uri, Schwyz, Obwalden, Glarus und Appenzell, waren es ein paar alteingesessene Familien, welche das politische Geschehen bestimmten. Die Landsgemeinde hatte eher formellen Charakter. Es wurde die Regierung gew&#xE4;hlt und es wurde &#xFC;ber wichtige Angelegenheiten abgestimmt. Da wo die weltliche Macht aufh&#xF6;rte, griff der Klerus ein. Die Landleute, welche in Familien eingebettet waren, mussten spuren. Das bedeutete auch, den "Kopf tief halten". Das Agrarland brachte kaum gen&#xFC;gend Lebensgrundlage hervor. Wer nicht spurte, wurde verdr&#xE4;ngt. Der Umgang miteinander war vermutlich unzimperlich und direkt. Nicht umsonst zog es junge Leute zum Reislauf. Andere wanderten aus.<br/>
Fortsetzung folgt<br/>

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<br/>&#xA0;</p><p><small><a href="http://personalblog.kaywa.com/mobile/ueberfall-in-nidwalden-1798/05.html">Kommentare</a>&#xA0;(0)
        <br/>Kategorie:&#xA0;<a href="http://personalblog.kaywa.com/mobile/ueberfall-in-nidwalden-1798">&#xDC;berfall in Nidwalden 1798</a><br/></small></p><p><a href="http://personalblog.kaywa.com/mobile/p445.html">&#xAB; zur&#xFC;ck</a>
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