Der Mohr hat seinen Dienst getan, er kann gehen
"Korpskommandant Nef, ruhn, Abtreten!" So könnte es "soldatisch" geheisse haben.
Chapeau, Herr Korpskommandant! Sie sind dem Befehl zuvorgekommen!
Ihr persönliches Umfeld ist grundsätzlich Ihr Privatbereich. Aber Amt und Würde bedeuten auch Bürde. Daher schaut man auch in den persönlichen Bereich hinein.
Chapeau, Herr Korpskommandant! Sie haben sich gar vor Ihren "Chef" gestellt, derweil er Sie nun wie Fallobst (oder wie eine Fallscheibe) behandelt hat. Das Aushandeln der Bedingungen ist nicht mehr wichtig. Das ist in etwa geregelt.
Sie haben dem Chef den Dienst erwiesen, Sie dürfen gehen! Super! Nach dem Unglück auf der Kander haben Sie mutig gehandelt und es wurde goutiert. Die Logik: Ihr Chef müsste nun auch handeln und es würde ebenso goutiert. Allein, ihm wird es an Mut fehlen! Und die politischen Parteien sind bereit ihn zu dulden. Warum? Sie haben Angst, die Blocherpartei würde Ansprüche anmelden (mit Recht) und das will niemand. Füdlibürger?
Das ist das Sommertheater 2008! Das haben wir doch schon angedeutet in: ...Sämi, der halbe Bundesrat...
Man kann kaum den Ringier Medien die Schuld in die Schuhe schieben, wie das gemäss jobs.ch darzustellen versucht wird. mehr: ...Korpskommandant Nef kündigt...
"(...) Damit die Sicherheitskommissionen von National- und Ständerat gemeinsam tagen, noch dazu mitten in den Sommerferien, muss schon eine ausserordentliche Angelegenheit vorliegen. Der Fall Nef ist ausserordentlich. Seit mehr als einer Woche hält er die Öffentlichkeit auf Trab. (...)"



Kommentare
Unter dem Strich sollten wir auf unsere Presse und deren Freiheit stolz sein. Dank gezielten Recherchen kommen regelmässig Dinge an die Öfentlichkeit, die es dem Filz das Leben schwerer machen.
"Die Departementsleitung genügt dem Anspruch eines obersten Führungsorgans nicht!" Das war die Aussage nach einer internen Analyse des VBS 2004. "Sämi" hätte Zeit genug gehabt, einen günstigen Zeitpunkt für einen Rücktritt zu wählen. Allein der Sesselkleber verbleibt in seiner Position. Wäre er zum rechten Zeitpunkt abgetreten, wäre Korpskommandant Nef nicht "verheizt" worden. Zu allem Unfug wird "Sämi" noch vom parteipolitischen Rückenwind, wegen der Angst vor der SVP, profitieren.
Was wäre gewesen hätte die SiK des Nationalrates gestern "Sämi's" Rücktritt gefordert?
odh
Interessant ist doch, bei welcher politischen Gruppe "nie" oder "keine" Affären aufgedeckt werden oder worden sind...
Und offenbar gilt kein Amtsgeheimnis und keine Unschuldsvermutung vor-dem-Urteil mehr in Zusammenhang mit der Sexualität des Menschen: "Kinderschänder" und "Frauenschänder" sind so in etwa das geilste, was noch Quote und Geld bringen kann.
Wie die LeserInnen sich doch gelabt haben an den Details des österreichischen Fritzl...
Ich möchte erwähnen, dass solche Geschichten die Fantasien von hetero- und homosexuellen Usern im Internet recht stark beschäftigen. Unsere Kultur ist ego- und inzestbezogen, dass mann sich nur fürchten kann... Aber Zuschauer/-leser sind eben keine Patienten! :-P
Das möchte ich sehr bezweifeln - wer einmal in die Kampagnen-Welle der Medien geraten ist, hat kaum mehr Möglichkeit, sich zu wehren. Medienkenner empfehlen, ja nicht die Jusitz einzuschalten, sonst würden die Medien einen "fertig machen". Das Beispiel Nef gibt diesen Kennern einmal mehr Recht.
Bundesgesetz
Art. 8 Rechtsgleichheit, Abs. 2, Diskriminierung
Art. 13 Schutz der Privatsphäre
"(...) 1. Auch Personen des öffentlichen Lebens haben Anspruch auf Respektierung ihrer Privat- und Intimsphäre. Gewisse Eingriffe müssen sie sich dann gefallen lassen, wenn ein direkter Zusammenhang zu ihrer Funktion in der Öffentlichkeit besteht, sofern es anderweitig nicht möglich ist, einen Sachverhalt von öffentlichem Interesse dem Publikum zur Kenntnis zu bringen und angemessen zu erklären. Vorauszusetzen ist dabei, dass bei einer Interessenabwägung das öffentliche Interesse an einer Publikation gegenüber dem privaten Interesse auf Respektierung der Privatsphäre überwiegt. Ein solches überwiegendes Interesse ist in aller Regel zu verneinen, wenn nicht nur die Privatsphäre, sondern gar die Intimsphäre betroffen ist.
2. Die Berichterstattung über das private Umfeld von Politikerinnen und Politikern die für öffentliche oder private Funktionen kandidieren oder diese innehaben, ist umso eher zulässig, je wichtiger die Funktion ist, um die es geht und je prominenter der betroffene Angehörige ist. ...)" Mehr: http://www.presserat.ch/15070.htm