24. Januar 2008
Personenfreizügigkeit VI
Interessierte aus dem Ausland fragen immer wieder nach den zu erfüllenden Bedingungen, um in der Schweiz berufstätig werden zu können. Während Bürger aus der (alten) EU und der EFTA jederzeit eine Tätigkeit aufnehmen können, gibt es für Bürger von ausserhalb der EU nur dann eine Möglichkeit, wenn man weder in der Schweiz noch in der EU entsprechendes Personal nachweislich nicht finden konnte. Dies trifft für gewisse Spezialisten mit entsprechender Ausbildung und vielleicht für russische Oligarchen zu, die trotz Beteiligung an Firmen behaupten, sie seien hier nicht arbeitstätig...(Beispiel: Victor Wekselberg). Für "normale" Berufe, auch solche im Gesundheitswesen gibt es nach Ansicht der Behörden genug Interessenten in der alten EU. Im Wesentlichen ist zu beachten:
Personenfreizügigkeit für Bürger und Bürgerinnen der EU/EFTA-Länder
Sie sind Staatsbürger oder -bürgerin eines Mitgliedslands der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und Sie möchten in der Schweiz eine Arbeit suchen? Sie können sich auf die Bestimmungen des Abkommens über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU, auf die Bestimmungen des EFTA-Abkommens, die den Personenverkehr regeln, sowie auf den Wortlaut des Protokolls zur Erweiterung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit berufen; sie sind alle gleichbedeutend. Diese Bestimmungen betreffen insbesondere
- Einreisevorschriften, Aufenthalt und wirtschaftliche Tätigkeit von unselbstständig Erwerbstätigen, selbstständig erwerbstätigen Dienstleistungsanbietern und nicht Erwerbstätigen (siehe unter "Freier Personenverkehr")
Für die Staatsbürger und -bürgerinnen von Nicht-EU/EFTA-Ländern
Als Staatsbürger oder -bürgerin eines Landes, das weder der EU, noch der EFTA angehört, unterliegen Sie dem schweizerischen innerstaatlichen Ausländerrecht. Beim Bundesamt für Migration können Sie sämtliche Informationen zu Ihrem Aufenthaltsstatus erhalten. Antworten zu Fragen in Bezug auf Ihre soziale Sicherheit finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Sozialversicherung.
Ausländische Stagiaires engagieren
Die Schweiz hat mit rund 30 Staaten sogenannte Stagiaires-Abkommen geschlossen, um jungen ausländischen Berufsleuten eine Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen Kenntnisse in der Schweiz zu ermöglichen. Mehr dazu.Wir geben hier die wichtigsten Informationen nochmals weiter:
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Freier Personenverkehr: Hier sind besonders die Übrgangsbestimmungen für die 15 neuen EU-Länder zu beachten (Rumänien und Bulgarien gehören (noch) nicht dazu!)
- 23. Jan. 08, Der Bundesrat hält an der Personenfreizügigkeit fest
- 13. Dez.07, Personenfreizügigkeit mit RO und BG
- 07. Nov.07, Personenfreizügigkeit mit RO und BG, Sand im Getriebe?
- 11. Juli 07, Erweiterung der Personenfreizügigkeit
- 01. Juli 07, Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien



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