Gesamtarbeitsvertrag für temporär Arbeitende

swissstaffing berichtet: "Gerne teilen wir Ihnen mit, dass die ausserordentliche Generalversammlung von swissstaffing und der Zentralvorstand der Gewerkschaft Unia dem Gesamtarbeitsvertrag für temporär Arbeitende (Personal Sigma) gestern (24. 06. 08) zugestimmt haben. Nähere Informationen entnehmen Sie angehängtem Newsletter."

Newsletter

"(...) Geschätzte swissstaffing-Mitglieder
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit grosser Freude möchten wir Ihnen mitteilen, dass sowohl die ausserordentliche Generalversammlung von swissstaffing als auch der Zentralvorstand von Unia gestern dem von swissstaffing und der Gewerkschaft Unia ausgehandelten GAV für temporär Arbeitende zugestimmt haben. Damit konnten die fast einjährigen, intensiven Verhandlungen zwischen swissstaffing und Unia, die in den Verhandlungen auch die Gewerkschaften Syna, KV Schweiz und Angestellte Schweiz vertrat, zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. swissstaffing und Unia hatten sich Ende Mai über die Eckwerte des GAV für temporär Arbeitende geeinigt.
Die gestrige ausserordentliche Generalversammlung hat dem GAV mit 96% der Stimmen (407 abgegebene Stimmen) zugestimmt.
Jetzt wird dem Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des Vertrags beantragt. swissstaffing und Unia hoffen, den allgemeinverbindlich erklärten GAV bereits per 1.1.2009 in Kraft setzen zu können.
Der Abschluss eines GAV für temporär Arbeitende in der Schweiz fällt mit der Einigung des Rates der Europäischen Union bezüglich der Richtlinie über Temporärarbeit (Temporary Agency Work Directive) zusammen (Übersetzung). Die beiden Regelwerke stehen sich inhaltlich nahe.
Für weitergehende Informationen steht Ihnen das swissstaffing-Team gerne zur Verfügung.
Charles Bélaz Georg Staub
Präsident swissstaffing Direktor swissstaffing

Lesen Sie dazu:

Managerlöhne 2007 überproportional im Plus

Bezüglich Mässigung: Keine Spur! 

"(...) Bern (sda) In der Schweiz hat sich der Graben zwischen den Manager-Salären und den Niedriglöhnen laut Travail.Suisse im vergangenen Jahr weiter geöffnet. Nun fordert sie Massnahmen, um «die Lohnexzesse auf den Teppichetagen» zu beenden.

Meh dazu weiss HR Today zu berichten: ...Managerlöhne 2007 - keine Spur von Mässigung... 

Über zu hohe Gehälter und Abfindungen haben wir uns schon geäussert. Es würde der Volkswirtschaft Schweiz gut anstehen, den Mittelstand zu pflegen und damit zu erhalten. Mit einer Lohnschere, die den "Mund" zu weit öffnet, wird aber das Gegenteil erreicht.

Lohngleichheit

Bundesverfassung BV 8/3: Mann und Frau stehen der gleiche Lohn bei gleichwertiger Arbeit zu.

Männer und Frauen dürfen auf Grund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, besonders auch bei der Entlöhnung (Gleichstellungsgesetz GlG 3).

Der Lohn kann in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen unter Beachtung der Gesamtarbeitsverträge, der Normalarbeitsverträge, der Mindestlöhne für ausländische Arbeitskräfte aus „Drittstaaten“ (Nicht-EU/Efta-Staaten) sowie dem Gleichheitsgebot frei festgelegt werden.

  • Lohn

Der Lohn nach BV 8/3 umfasst alle Leistungen des Arbeitgebers an die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeit. Diese Umfasst: Grundlohn, Inkonvenienzzulagen (Schmutz, Lärm, Vibrationen, Nacht- und Sonntagszulagen), Ferienentschädigung, Gratifikation, Dienstaltersgeschenk sowie auch andere nicht monetäre Leistungen. Davon ausgenommen sind nach unserem Dafürhalten gesetzlich festgelegte Familien- und Kinderzulagen.

  • Gleichwertigkeit der Arbeit

Erfolgt eine unterschiedliche Lohnzahlung für eine vergleichbar gleichwertige Arbeit und fehlen die sachlichen Gründe dafür, so handelt es sich um eine Ungleichbehandlung. Allerdings gilt der Vergleich nur innerhalb des gleichen Betriebes am gleichen Ort.

Der Vergleich mit anderen Betrieben, Gemeinden und Kantonen ist nicht zulässig, weil meist unterschiedliche Lohnsysteme zur Anwendung kommen oder der interne Vergleich andere Massstäbe kennt. Unternehmungen die an verschiedenen Orten angesiedelt sind, können zwar ein gleiches Lohnsystem haben. Da sie aber den lokalen Arbeitsmarkt beachten müssen, können Unterschiede von Betrieb zu Betrieb vorkommen.

Will sich ein Arbeitgeber gegen Lohndiskriminierung schützen, tut er gut daran, seinem Lohnsystem ein Bewertungssystem für die einzelnen Funktionen zu Grund zu legen (Arbeitsplatzbewertung, Funktionsbewertung). Ob die Lohngleichheit eingehalten ist, können Arbeitgeber auf einfache Weise selber überprüfen. Mehr unter EBG.admin: ...Logib: Selbsttest Lohngleichheit...

Man spricht von Geschlechtsdiskriminierung bei Lohnunterschieden, wenn sich diese an geschlechtsspezifischen Merkmalen orientieren, ohne dass für die Art der Tätigkeit eine sachliche Begründung erkennbar ist.

Anforderungsmerkmale die von Angehörigen des einen Geschlechts wesentlich leichter und anteil-/mengenmässig wesentlich öfters oder häufiger erfüllt werden können als von Angehörigen des anderen Geschlechts, sind dann geschlechtsspezifisch diskriminierend, wenn sie nicht sachlich begründet sind.

Alsgeschlechstspezifisch gelten z. B. Kraft oder Körpergrösse.Psychische, zwischenmenschliche oder geistige Fähigkeit, auch Intelligenz gelten als nicht geschlechtsspezifisch.

Wenn eine Lohndiskriminierung vermutet wird, oder wenn eine solche von einer betroffenen Person geltend gemacht wird, sieht das GlG eine Beweislasterleichterung vor.

Lohndiskriminierung, Richter am Anschlag?

Die Kantone haben nach Art. 343 OR für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von Fr. 30'000.- ein einfaches und rasches Verfahren vorzusehen.

Den Parteien dürfen keine Gebühren und Auslagen des Gerichts auferlegt werden. Bei diesen Streitigkeiten stellt der Richter den Sachverhalt von Amtes wegen fest. Er würdigt die Beweise in freiem Ermessen (Untersuchungsmaxime).

Handelt es sich beim Streit über Diskriminierung im Erwerbsleben, sieht Art. 12/2 des Gleichstellungsgesetzes (GlG) vor, dass OR 343 vor den kantonalen Gerichten unabhängig vom Streitwert anwendbar ist.

Das Bundesgericht hat in verschiedenen Fällen kantonale Urteile annulliert. Es hat jeweils eine Expertise verlangt und begründet, die kantonale Instanz verfüge nicht über die besonderen Fachkenntnisse technischer Art, um das Vorliegen einer Lohndiskriminierung zu beurteilen.

Wie soll ein Arbeitgeber wissen, keine Lohndiskriminierung zu begehen, wenn richterliche Instanzen nicht in der Lage dazu sind?

Ich würde, um Sicherheit zu erlangen, die Angelegenheit pragmatisch angehen. Ich würde ein Lohnsystem mit Funktionsbewertung und Leistungsbeurteilung einführen, dieses, sofern erforderlich, am Markt mittels Lohnvergleichen „kalibrieren“ und damit arbeiten. In diesem Zusammenhang wird auf ABAKABA (Analytische Bewertung von Arbeitstätigkeiten nach Katz und Baitsch) hingewiesen. Die auf dem Lohnsystem mit Funktionsbewertung und Leistungsbeurteilung basierenden Richtlinien müssten dem Personal abgegeben werden. Im übrigen soll, was unter Fairplay gesagt wurde, beachtet werden.

Fairplay

Fairplay ist für mich, wenn Frauen und Männer im gleichen Job für die gleiche Leistung, den gleichen Lohn erhalten.

Ich stimme grundsätzlich zu. Jedoch müssen Voraussetzungen erfüllt sein:

Funktionsbewertung (Genfer Schema) und Personalbeurteilung sind für die Organisation, Führung und Entlohnung genau so wichtig wie Führungsrichtlinien und Organisationsentwicklung.

Die Grosszahl der ausführenden Tätigkeite lassen sich systematisch erfassen und funktionell zueinender in Relation setzen. Verbunden mit den Leistungs- und Qualitätsvorgaben lassen sich die Lohnunterschiede begründen. In diesen Bereichen ist es einfach, für alle transparent vergleichbare Bedingingen zu schaffen. Männer wie Frauen werden nach gleichen Grundsätzen entlohnt. Unterschiede könen entstehen, wenn z.B. die Leistung oder der Erfahrungsanteil unterschiedlich ausfallen oder auch, wenn die Gesamtaufgabe variiert.

Gleiche Ausbildung und vergleichbare Erfahrung befähigen nicht alle Menschen zu gleichen Aufgaben und Leistungen. Es kommt immer noch darauf an, was jemand mit seinen Talenten tut. Der eine hat viele, nutzt sie wenig, jemand anders hat eines, nutzt es aber maximal - eine Frage der Motivation!

Mittels job design wird versucht, individuellen Kenntnissen und Fähigkiten zu begegnen, um für Personal und Betrieb das Optimum heraus zu holen. Man spricht dann auch von einer Aufgabenumschreibung ad personam. Im Gegensatz dazu stehtt die sachliche Umschreibung ad rem. 

Ob eine Aufgabe des Mitarbeiters A oder jene des Mitarbeiters B gleichwertig ist, würde die Funktionsbewertung ergeben. Ist Vergleichbarkeit gegeben, wird die Personalbeurteilung (Leistung, Verhalten, Zielvereinbarung/-erreichung) zeigen, ob immer noch gleiche Werte zu Tage treten. Ist dies der Fall, dürfte dem "gleichen Lohn" nichts im Wege stehen. Ansonsten würden die Gründe für die Differenz ersichtlich.

Unterschied im Lohn bedeutet also noch nicht Diskriminierung. Wird eine solche vermutet, so gilt nach Gleichstellungsgesetz (GlG) 6, dass Tatsachen glaubhaft aufgezeigt werden müssen, die typischerweise eine geschlechtsbezogene Diskriminierung indizieren.

Wird für eine Mitarbeiterin 15-20% weniger Lohn bezahlt, als für ihre männlichen Kollegen, dann handelt es sich nach der Rechtsssprechung um Diskriminierung.

Gute Hinweise bilden Einstufungsrichtlinien vergleichbarer Betriebe. Hier sind Funktionen und allenfalls Schlüsselpositionen umschrieben und gar bewertet. Betriebe, die ein eigenes Lohnsystem pflegen (Überarbeitung /Aktualisierung einmal pro Jahr), orientieren sich vorteilhaft in der Branche. Damit werden Unsicherheiten ausgeräumt und unliebsame Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt ausgeschaltet.

Folgerung: In Sachen Lohn ist Fairplay gegeben, wenn Unterschiede plausibel aufgezeigt werden können. Der Richter spricht dann von Sachlichen Gründen. Diese gilt es, im Sinne von Fairplay zu akzeptieren.

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Diskret /vertraulich

CHO Consulting H. Odermatt, Stellenvermittlung / Stellenangebote und Personalberatung, Flüelistrasse 25, CH-6072 Sachseln, Tel.: 041 660 39 79

Dipl. Pflegefachpersonen, anerkannte Altenpflegerinnen/-pfleger, Gesundheits- und Krankenpflege für Heime, Spitäler, Spitex.
Einsatz vorallem in der deutschsprachigen Schweiz. Sie suchen eine Veränderung, wir unterstützen Sie dabei vertraulich. Sie leben in Bulgarien, Rumänien, Tschechien, in der Slowakei, Ungarn, Polen..., oder Sie sind in der "alten EU" tätig und haben einen EU-Aufenthaltsstatus, möchten sich aber verändern. Ihre Berufserfahrung, verbunden mit guten Deutschkenntnissen sind hier gefragt! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Aber auch wenn Sie bereits hier im Einsatz sind und sich diskret verändern wollen.

 

Der Kampf gegen (zu) hohe Gehälter und Abfindungen

"(...) Brüssel (sda/afp) Der Vorsitzende der Finanzminister der Euro-Zone, der luxemburgische Regierungschef Jean-Claude Juncker, hat überhöhten Manager-Löhnen und ungerechtfertigten Abfindungen den Kampf angesagt. Etwas mehr im HR-Today: ....EU will gegen überhöhte Manager-Löhne und Abfindungen vorgehen...

Ähnliches hat die SPD in Deutschland vor, wobei die Ansichten darüber freilich in den eigenen Reihen auseinanderdriften. Mehr in Zeit ONLINE: ...Mehr Steuern auf Managergehälter - sinnvoller Eingriff oder nutzloser Symbolismus?...

Die meisten Deutschen würden es laut einer Umfrage begrüssen wenn ein Gesetz die Gehälter der Manager begrenzt. Teile der SPD und der Gewerkschaftsbund DGB wollen die Bezüge der Bosse mit einem Steuertrick ausbremsen. Doch dieser Vorschlag diskriminiert Top-Leute der Wirtschaft, meinen Fachleute. Mehr in Welt ONLINE: ...Mehrheit will den Managern das Gehalt kürzen...

...

"(...) Im Streit über Gehaltsobergrenzen für Manager hat die Bundesregierung Forderungen nach gesetzlichen Regelungen eine klare Absage erteilt. Unternehmen und Aufsichtsräte sollen selbst entscheiden. Ein Vorstoß der SPD wurde als unrealistisch kritisiert.

... Die Bundeskanzlerin selbst lehnt ausdrücklich gesetzliche Obergrenzen bei Managervergütungen ab. ...

Im Hinblick auf die „Nach-Kanzlerin-Zeit“ will sich die „Chefin“ nicht selber das Bein stellen, schliesslich will sie noch einige Verwaltungsratsmandate an Land ziehen. Da ist schon einmal besser, Vorsicht walten zu lassen... Mehr im Focus ONLINE: ...Merkel gegen Obergrenze bei Manager-Gehältern...

...

Und mit den Staatsdienern will man sich auch nicht anlegen:

"(...) Jede vierte Familie mit Kindern ist nach offizieller Statistik arm. 1,5 Millionen Kinder in Deutschland leben von Hartz IV. Auch die alten Menschen bei uns verarmen immer mehr. Zahlreiche Selbstständige verdienen weniger als 1.100 Euro im Monat. Und was tun unsere Politiker? Sie erhöhen ihre Bezüge. Um unfassbare 16,4 % in zwei Jahren. Mehr in News Press:
...Luxus-Diäten auf Steuerzahlers Kosten...

...

In der Schweiz geht die Abzocker-Initiative in eine ähnliche Richtung.
Blick: ... Minder reicht Abzocker Initiative ein...

...

In börsenkotierten Unternehmen soll die Generalversammlung über die Vergütung von Verwaltungsrat und Management abstimmen. Dies verlangt die neu eingereichte «Initiative gegen Abzockerei». Mehr NZZ. ...Kampf gegen hohe Managersaläre lanciert...

"(...) 26. Februar 2008 – Einreichung «gegen die Abzockerei»
Die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» wurde heute mit 118'583 bescheinigten Unterschriften bei der Bundeskanzlei in Bern eingereicht! Mehr bei Trybol: ...Eidg. Abstimmung gegen die Abzockerei...

Ob das alles was bringt ist fraglich. Immerhin müsste der wachsende Unmut im Volke aufhorchen lassen...!

Manager reden viel von schwerer Verantwortung. Sie rechtfertigen damit, dass sie sehr viel Gled "verdienen" besser: bekommen. Und sie rechtfertigen damit, dass sie nicht arbeiten.

Somit wären wir nach dem kleinen Machivelli (Peter Noll und Hans Rudolf Bachmann), bei den Legenden der Arbeit und der Verantwortung angelangt. Je höher die Stellung in der Hierarchie, desto geringer die Arbeit. Je geringer die Arbeit, desto grösser die Kontrolle, dass andere arbeiten ... und es geht dabei weniger um das Wohl der Unternehmung sondern hauptsächlich um das eigene Fortkommen und Wohl. Und nur dafür sollen Aktionäre ihr Geld hergeben mit der grossen Wahrscheinlichkeit, dass sie zwischendurch einen Kapitalschnitt zu verkraften haben oder einer Herabsetzung des Kapitals zustimmen sollen um einen Verlust in der Bilanz zu beseitigen oder dass alles im Eimer ist...? Und dafür sollen die Pensionskassen das Geld der künftigen Rentner verheizen? Und dafür soll man Anleihen zeichnen die mit einem Tripple-A-Rating versehen sind, die es dann aber hinterher gar nicht sind...?! Und dafür sollen erfolgreiche Unternehmer an die Börse gehen, damit sie von den Finanzspezialisten verhöckert werden?

Mit Motivation im Sinne Mitarbeitermotivation hat dies alles kaum viel zu tun!

Lohn – Gehalt – Salär... Exzesse

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Lohn, Gegenleistung für Arbeit - verschiedene Begriffe:

Sold: Staatsangestellte werden immer noch „besoldet“. Die Botschaft lautet: „Ihr seid Söldner“. Bringt man Söldner mit Soldaten in Verbindung, so wird klar, dass diese Befehlen zu gehorchen haben – und - wenn die Befehle ausbleiben, eben auf diese warten....

(...) Der Sold ist Bezahlung für bestimmte Dienste (Lohn), vor allem für Kriegs-, Wehr- und Zivildienste.

Besoldung ist die Bezeichnung für die Vergütung der Beamten und Richter. Diese Bezeichnung rührt originär aus dem Sold.

Das Wort Sold leitet sich ab vom lateinischen solidus, der von Severus Alexander (222-235 n. Chr.) eingeführten Goldmünze, welche den viermonatlichen Lohn des Kriegers ausmachte. Vom Wort Sold wiederum leiten sich die Worte Söldner und Soldat ab. §

Lohn ist die, meist monetäre Gegenleistung für eine erbrachte Arbeit. Im Gegensatz dazu steht der Naturallohn. Lohn ist die Bezahlung eines Arbeitnehmers (Arbeiters).

Leistungslohn ist die Gegenleistung für eine Arbeit pro Zeiteinheit. Meist wird die Leistung mit einer Leistungszulage zum Grundlohn abgegolten.

Leistungslohn, mehr: Brainworker.ch ...Die Leistung bestimmt den Lohn...

Akkordlohn Der reine Akkordlohn wird heute kaum noch angewendet. Mehr: Wikipedia: ...Akkordlohn...

Etwas ganz anderes ist der Lohn des Kapitals

(...) " Markt-Macht, nicht Leistung (na ja...) bestimmt den Lohn!

Lidlohn

(...) Nach Art. 334 ZGB können mündige Kinder oder Grosskinder, die ihren Eltern oder Grosseltern in gemeinsamem Haushalt ihre Arbeit oder ihre Einkünfte zugewendet haben, hiefür eine angemessene Entschädigung verlangen. Mehr bei Kanton Luzern, Steuerbuch, Lidlohn.

Entlohnung

(...) Bei uns werden Sie funktions-, leistungs- und marktgerecht entlohnt. Mehr bei ...Schindler...

Belohnung

(...) Als Belohnung wird die Anerkennung einer lobenswerten Tat oder der Lohn oder das Geschenk für eine Gegenleistung bezeichnet. Mehr bei Wikipedia. ...Belohnung...

Heuer, Lohn der Schiffsleute


Gehalt oder Arbeitsentgelt. Gehalt ist die Bezahlung eines Angestellten. Damit wird die Unterscheidung zu einem (niedrigeren) Lohnempfänger dargestellt.


Salär ist ein Synonym für Arbeitsentgelt.

(..)Der Begriff „Salär“ stammt aus dem Lateinischen. Der Lebensstoff Salz war in der Antike von unermesslichem Wert. Als einziges alltagstaugliches Konservierungsmittel dieser Zeit, entschied Salz bei drohenden Hungersnöten oft über Leben und Tod. Auch als Würzstoff erfreute sich Salz wachsender Beliebtheit in der Antike. Das lateinische Wort für Salz lautet sal und Soldaten, die ihr Salz wert waren, bekamen ihr salarium (engl. salary; dt. Salär), um sich ihre Salzration bezahlen zu können.§

Monetäre Anreize

(...) Lohnanreize allein reichen nicht aus, die Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu steigern. Im Gegenteil: Unternehmen sind heute zunehmend auf deren Eigenmotivation und auf freiwillige Leistungsbeiträge angewiesen. Diese gilt es entsprechend zu fördern. Mehr von VON BRUNO S. FREY UND MATTHIAS BENZ in

...g26.ch info, Leistungslöhne, zweifelhafte Motivationsförderer...

siehe auch: ... Anreizsystem.... von mkonetzny

Honorierung, siehe auch P4 Personalmotivation und Honorierung

Honorar:

Das Honorar ist die Vergütung freiberuflicher Leistungen, beispielsweise von Künstlern, Anwälten, Autoren (auch Journalisten), Ärzten und Architekten.

Das Wort kommt ursprünglich aus dem Lateinischen von honorarium (Ehrengeschenk) und leitet sich von „honos, honoris“ (Ehre) ab. Mehr in Wikipedia:

Siehe auch: Gold mit Salz aufwägen

Im Gegensatz zum Unternehmer trägt der Manager nicht das gleiche, wenn überhaupt, unternehmerische Risiko.

Es ist erstaunlich zu sehen, wie Manager ab einer gewissen Stufe wie heilige Kühe behandelt werden. Die Geldinstitute bringen es fertig, dass die Aktionäre dies schlucken. Wie blöd müssen die Aktionäre und Investoren eigentlich sein!?

Sie scheinen, so kommt es einem oft vor, zuerst festzulegen wie gross die jährliche Zahlung an sie sein muss – ohne Rücksicht auf die Unternehmung an sich. Wie so ot, wird auch in diesem Bereich, das Ross am Schwanz aufgehängt - es wid von hinten nach vorne gerechnet: Zuerst mein Schärflein im Trockenen, dann kommen alle anderen...

Den Lonempfängern hingegen richtet man den „gerechten Lohn“ aus ( brainworker: ...Gibt es den gerechten Lohn?... . Die interne Geldverteilung wird aufwändig und bisweilen gar pingelig (kleinlich), pedantisch genau ermittelt. Für die umfangreichen Methoden (Lohnsystem, Lohnvergleich, Leistungsbeurteilung, Verhaltensbeurteilung, Prämienreglement, Branchenvergleiche usw. wird viel Aufwand geleistet und Energie verbraucht.

Wer in den Kreis der Heiligen Kühe der Wirtschaft aufgestiegen ist, der braucht sich materiell keine Sorgen mehr zu machen, der hat ausgesorgt. Er kann tun und lassen was er will. Er bekommt sein Geld. Sogar wenn er alles falsch macht, er bekommt sein Geld. Falls jemand gefunden wird, der in Aussicht stellt noch mehr falsch zu machen, wird der geschasste Manager nicht etwa wie Fallobst behandelt - nein, er bekommt einen goldenen Fallschirm. Die Exzesse verwundern nicht!

Lesen Sie dazu:

SBB Cargo, ein dubioses Polit-Theater! man stelle sich vor: 1898 wurden private Eisenbahnen in der Schweiz verstaatlicht. Die SBB wurde 1902 gegründet. 1999 wurde das System der Kreiseinteilung mit Gründung der SBB AG zugunsten der Einteilung in Divisionen und Bereiche aufgegeben. 2008 wird festgestellt, dass bei SBB Cargo kein gescheites Controlling besteht. Aber man rechnet den Mitarbeitenden von Bellinzona vor, sie würden 20% über dem Durchschnitt der Region verdienen. Vergleich nicht stattgegeben: Lokomotiven gegen Kastanien und Schafhirte ist unzulässig! Und die falsche Lohnpolitik des Bundes darf den Mitarbeitenden nicht in die Schuhe geschoben werden! Es ist ein Spiel der Macht. Der teure SBB-Manager muss sein Geld wert sein! Wie kann er glaubhaft darstellen, die Arbeiten in Yverdon seien wirtschaftlicher als jene in Bellinzona? Wenn er den Zahlenfriedof nicht beisammen hat, kann er keine Aussagen machen. Wenn er Yverdon Bellinzona vorzieht, ist es ein politischer Akt. Und in zwei Jahren sind vielleicht neue Erkenntnisse vorhanden, was sagt man dann? Politik hat aber mit Betriebswirtschaft nichts am Hut! Daher: auch ein Exzess!

Wenn wegen eines entgleisten Personenwagens sämtliche, über 400 Weichen auf der Gothardstrecke überprüft werden müssen, wie kürzlich geschehen, dann kann angenommen werden, dass kein vorbeugender Unterhalt besteht. Es wird gefahren, bis es kracht... Der nächste "Exzess" ist bereits vorgezeichnet - und es wird dannn von Markt und Konkurrenzdruck und von Rentabilität gesprochen und davon, dass man künftig die Weichen in Yverdon warten werde - im Auswechselsystem.


HR-Barometer

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Schweizer Arbeitnehmende seien mehrheitlich zufrieden mit ihrer beruflichen Situation. Das Arbeitsklima sei wichtiger als ein maximierter Lohn. Nur ein kleiner Teil der befragten sind unzufrieden aber etwa 38% wollten sich nicht entscheiden... Rund ein Drittel denkt an einen Stellenwechsel.

Lesen Sie etwas mehr zum Thema im Tagesanzeiger: ...HR-Barometer: Ein Drittel liebäugelt mit einem Stellenwechsel...

Wer an Wechsel denkt, hat innerlich mit dem Arbeitgeber bereits gebrochen. Wenn nichts passiert, dann sind da eine Menge ungenutzter Potenziale vorhanden. Wie könnte sich jemand im alten Job noch voll einsetzen, wenn der Kopf schon wo anders ist?!

(...) Unternehmen können diesem Trend entgegenwirken, indem sie die Mitarbeitenden stärker in die Informationsflüsse und Entscheidungen des Unternehmens miteinbeziehen. Die Analyse zeigt, dass Mitarbeitende, die einen partizipativen Führungsstil geniessen, sich weniger eine Kündigung überlegen.

Uni Zürich, Medienmitteilung

Würden alle, die einen Wechsel in Betracht ziehen handeln, ergäbe dies eine viel zu hohe Fluktuationsrate und die damit verbundenen Kosten und auch der Wissensverlust wären immens.

Aber: Sind es immer die bösen Mitarbeitenden, die unnötige Kosten verursachen? Wie steht es um die Führung an der Front?

Motivation eines Mitarbeiters...

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Wer eine bestimmte Rolle spielen will, fällt auf jedes Lob herein, das dieser Rolle schmeichelt.

(...) Wissen Sie, Wanzer, was ich bei Ihnen besonders
schätze,ist die überzeugende Art, in der Sie "Ja" sagen!
.
Spürt jemand intuitiv, auf welche Rolle der andere anspricht, so kann er das Spiel mit der Motivation mit entsprechenden Anreizen (Reizwörter) in Gang setzen. Das Spiel dauert meist nicht lange, weil es als unecht erkannt wird.
Ist die Motivation echt, dann hat sie nichts mit Verführung und Tricks gemeinsam am Hut. Echte Motivation ist anspruchsvoller. Sie setzt kommunikatives Verstehen des anderen voraus. Und sie setzt voraus, dass man den anderen nicht nur kommunikativ versteht, sondern ihm den Weg zur selbst motivierten Leistung zeigt. Ist ein erstrebenswertes Ziel erkannt, setzt die Selbstmotivation ein. Erfolge steigern die Begeisterung. Es folgt das Erlebnis echter Selbstverwirklichung. Folgt Lob, bedeutet dies lediglich von aussen bestätigtes, richtiges Verhalten.

Gehaltsanpassung

l


Lohnaufbesserung

"Stimmt, ich habe Ihnen Aufbesserung versprochen, aber nur, wenn ich mit Ihnen zufrieden bin..."
Sind Sie denn nicht zufrieden?"
"Wie kann ich zufrieden sein, wenn Sie eine Aufbesserung verlangen?"

Weiter ...

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